Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Marketing-Plattform „Campaiva"
(campaiva.com, app.campaiva.com) zwischen Campaiva, Inhaber: Florian Bassiouni
(Einzelunternehmen), Ricklinger Stadtweg 13, 30459 Hannover („Anbieterin") und ihren Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Mit
der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Ein Widerrufsrecht für
Verbraucher besteht nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin
ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Campaiva ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform für Marketing-Automatisierung.
Der Funktionsumfang umfasst je nach Tarif insbesondere: KI-gestützte Erstellung von Texten,
Bildern, Videos und Kampagnen; Social-Media-Planung und -Veröffentlichung; E-Mail-Marketing; CRM
und Lead-Management; Landing Pages und Lead-Formulare; Anbindung von Werbekonten (z. B.
Google Ads, Meta Ads) und weiteren Drittdiensten; Auswertungen und Berichte. Maßgeblich für den
jeweils geschuldeten Umfang ist die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs auf der
Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung.
Die Plattform wird als Standardsoftware bereitgestellt; ein Anspruch auf individuelle
Anpassungen besteht nicht. Die Anbieterin darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder ersetzen,
soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang erhalten bleibt.
3. Vertragsschluss, Testphase
Der Vertrag kommt durch Online-Registrierung, Bestätigung der E-Mail-Adresse
(Double-Opt-In) und Annahme dieser AGB sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags
(AVV) zustande.
Neukunden erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen mit begrenztem
KI-Points-Kontingent. Die Testphase endet automatisch; sie geht nur in einen kostenpflichtigen
Vertrag über, wenn der Kunde aktiv einen Tarif bucht. Die Testphase steht je Unternehmen bzw.
Person nur einmal zur Verfügung; die Anbieterin darf Mehrfach-Registrierungen zur wiederholten
Inanspruchnahme („Trial-Farming") unterbinden und entsprechende Konten sperren.
4. KI-Points und verbrauchsabhängige Leistungen
Rechenintensive Funktionen (insb. KI-Text-, Bild- und Videoerzeugung, Analysen) werden über
ein Verbrauchskontingent („KI-Points") abgerechnet:
- Jeder Tarif enthält ein monatliches KI-Points-Kontingent gemäß Leistungsbeschreibung. Nicht
verbrauchte Points verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums; eine
Übertragung, Auszahlung oder Erstattung erfolgt nicht.
- Die Points-Kosten einzelner Funktionen werden vor Ausführung angezeigt; bei Videoerzeugung
erfolgt die Abrechnung sekundengenau nach der erzeugten Länge.
- Schlägt eine kostenpflichtige Erzeugung aus von der Anbieterin zu vertretenden technischen
Gründen fehl, werden die dafür abgezogenen Points automatisch wieder gutgeschrieben.
- Zusätzliche Points können als Zusatzpakete erworben werden. Gekaufte
Zusatz-Points verfallen nicht mit dem Monatswechsel, sondern bleiben bis zum Verbrauch
bestehen, längstens bis zur Beendigung des Vertrags. Der Verbrauch erfolgt stets zuerst aus dem
inkludierten Monatskontingent, danach aus den Zusatz-Points. Eine Auszahlung nicht verbrauchter
Zusatz-Points erfolgt nicht.
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes KI-Modell besteht nicht; die Anbieterin darf zwischen
qualitativ vergleichbaren Modellen und Anbietern wechseln.
5. KI-generierte Inhalte, Freigabe und Verantwortung
KI-generierte Inhalte werden automatisiert erstellt und können trotz Qualitätsmechanismen
fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich problematisch sein. Es gilt:
- Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Verwendung oder
Veröffentlichung zu prüfen (insb. auf Richtigkeit, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und
Persönlichkeitsrechte). Die Plattform sieht hierfür Freigabeschritte vor.
- Aktiviert der Kunde automatisierte Veröffentlichungsfunktionen (z. B. Autopilot),
gelten die dort konfigurierten Freigaberegeln als seine Weisung; die Verantwortung für
veröffentlichte Inhalte verbleibt beim Kunden. Automatische Schutzfilter (Brand-Safety) sind
eine Unterstützung, keine Garantie.
- Die Anbieterin räumt dem Kunden die Nutzung der über die Plattform erzeugten Inhalte für
dessen Geschäftszwecke ein, soweit ihr dies rechtlich möglich ist. Ob und in welchem Umfang an
rein KI-generierten Inhalten Schutzrechte entstehen, ist gesetzlich nicht abschließend geklärt;
eine Garantie für Ausschließlichkeitsrechte wird nicht übernommen.
6. Pflichten des Kunden
- Rechtmäßige Nutzung: Keine Nutzung für rechtswidrige Zwecke, insbesondere
kein Spam, kein Phishing, keine Schadsoftware, keine Verletzung von Urheber-, Marken- oder
Persönlichkeitsrechten, keine irreführende Werbung.
- E-Mail-/SMS-Marketing: Versand nur an Empfänger mit wirksamer Einwilligung
bzw. auf gesetzlicher Grundlage (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO). Der Kunde stellt die Dokumentation der
Einwilligungen sicher und nutzt die bereitgestellten Abmeldemechanismen.
- Eigene Versandwege und Konten: Für vom Kunden angebundene Versandwege
(eigener SMTP-Server, Microsoft 365) und Drittanbieter-Konten (z. B. Google, Meta,
LinkedIn, Shopify) ist der Kunde verantwortlich; es gelten zusätzlich die Bedingungen der
jeweiligen Anbieter. Werbebudgets verbundener Werbekonten werden direkt über diese Konten
abgerechnet, nicht über Campaiva.
- Zugangsdaten: sind geheim zu halten; der Kunde sichert sein Konto
angemessen (empfohlen: Zwei-Faktor-Authentifizierung) und informiert die Anbieterin
unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Daten Dritter: Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten Dritter in der
Plattform, bleibt er datenschutzrechtlich Verantwortlicher; es gilt der AVV.
- Keine Systemgefährdung: keine Umgehung von Kontingenten oder
Sicherheitsmechanismen, kein automatisierter Massenzugriff außerhalb der bereitgestellten
Schnittstellen.
7. Drittanbieter-Dienste
Teile des Funktionsumfangs beruhen auf Diensten Dritter (z. B. KI-Anbieter,
Social-Media- und Werbeplattformen, Zahlungsdienstleister). Die Anbieterin schuldet die
sorgfältige Auswahl und Anbindung dieser Dienste, hat aber keinen Einfluss auf deren
Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Preismodelle oder Kontosperrungen. Entfällt ein Drittdienst
dauerhaft, darf die Anbieterin die betroffene Funktion durch eine vergleichbare Lösung ersetzen.
Entfällt eine für den Vertrag wesentliche Funktion dauerhaft ersatzlos, kann der Kunde den
Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; für Jahrestarife bereits
vorausbezahlte Entgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet.
8. Vergütung, Zahlung, Preisänderungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif; Zahlung monatlich oder jährlich im
Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Bei Zahlungsverzug darf die Anbieterin nach
erfolgloser Mahnung den Zugang bis zum Ausgleich sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- Preisanpassungen für Bestandskunden sind nur zum Ausgleich veränderter Kosten
(insbesondere Bezugskosten für KI-Modelle, Infrastruktur und Zahlungsabwicklung) und höchstens
einmal je Vertragsjahr zulässig; sie werden mindestens sechs Wochen im Voraus
in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum
Wirksamwerden, gelten die Änderungen ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; im Fall des
Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitstermin kündigen. Auf dieses
Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung hingewiesen.
9. Laufzeit, Kündigung
- Monatstarife sind jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats
kündbar, Jahrestarife zum Ende der Jahreslaufzeit; andernfalls verlängern sie sich um die
jeweilige Laufzeit.
- Die Kündigung erfolgt bequem im Self-Service über das Stripe-Kundenportal
(Einstellungen → Abrechnung) oder in Textform an
office@campaiva.com.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten
Verstößen gegen Ziffer 6 vor.
10. Sperrung
Die Anbieterin darf den Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, wenn konkrete
Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, Spam-Versand, Gefährdung der Plattform oder Dritter
oder Zahlungsverzug bestehen. Die Sperrung wird — soweit rechtlich zulässig — vorher angekündigt
und aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Mildere Mittel (z. B. Drosselung,
Funktionssperre) haben Vorrang vor einer Vollsperrung.
11. Verfügbarkeit, Wartung, Support
- Die Anbieterin schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im
Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Nicht als Ausfall zählen
angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle vom Kunden angebundener Drittdienste sowie Umstände
außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin (höhere Gewalt, Angriffe trotz angemessener
Schutzmaßnahmen). Bei Unterschreitung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte
(insb. Minderung) zu.
- Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt
und bei absehbarer Beeinträchtigung vorab angekündigt.
- Support wird per E-Mail und über die Plattform geleistet; Umfang und Reaktionsziele richten
sich nach dem gebuchten Tarif.
12. Daten des Kunden, Export, Löschung, Datensicherung
- Die vom Kunden eingebrachten Inhalte und Daten bleiben seine Daten. Der Kunde kann sie
während der Vertragslaufzeit über die bereitgestellten Exportfunktionen exportieren.
- Nach Vertragsende hält die Anbieterin die Daten 30 Tage zum Export bereit;
danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Einzelheiten regelt der AVV.
- Für einzelne Inhaltsarten gelten tarifabhängige Aufbewahrungsfristen und Speicherlimits
(z. B. automatische Löschung hochgeladener Mediendateien nach 90 Tagen); diese werden in
der Plattform ausgewiesen.
- Die Anbieterin führt regelmäßige, verschlüsselte Sicherungen der Plattformdaten durch und
prüft deren Wiederherstellbarkeit.
13. Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Mängelrecht für Mietverhältnisse mit folgender Maßgabe: Die
verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1
BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an; die
Anbieterin beseitigt reproduzierbare Mängel in angemessener Frist.
14. Haftung
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer
übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden.
- Bei Verlust von Daten haftet die Anbieterin im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur für
den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch die
Anbieterin (Ziffer 12) erforderlich ist.
- Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte des Kunden, für die Rechtmäßigkeit seiner Kampagnen
oder für Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von KI-Ausgaben oder Auswertungen trifft.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
15. Geheimhaltung, Referenznennung, Feedback
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei
vertraulich. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen Zustimmung. Gibt der
Kunde Verbesserungsvorschläge oder Feedback (z. B. über das Feedback-Board), darf die
Anbieterin diese ohne Vergütung für die Weiterentwicklung der Plattform nutzen; öffentlich
sichtbare Feedback-Beiträge sind als solche gekennzeichnet und freiwillig.
16. Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund
gesetzlicher, technischer oder funktionaler Entwicklungen erforderlich ist, das Verhältnis von
Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verändert wird und der Kunde nicht
unangemessen benachteiligt wird. Hauptleistungspflichten und Preise können über diesen
Mechanismus nicht geändert werden (für Preise gilt Ziffer 8). Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in
Textform angekündigt; Ziffer 8 (Widerspruchs- und Kündigungsrecht) gilt entsprechend.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit
gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover. Vertragssprache ist Deutsch;
die englische Fassung dient nur der Information. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
gesetzliche Regelung.